Das Gesetz Nº 904/81 wurde von dem nationalen Kongress am 10. Dezember 1981 verabschiedet und hat die soziale und kulturelle Erhaltung der indigenen Gemeinschaften zum Ziel sowie den Schutz von deren Erbe und ihren Traditionen, die Verbesserung ihrer Lebensbedingungen und ihre effektive Beteiligung am nationalen Entwicklungsprozess und der Zugang zu einem juristischen Rahmen, der ihnen Landeigentum und andere Produktionsmittel in der gleichen Weise wie anderen Staatsbürgern zusichert.
Einige Jahre später, 1996, wurden durch das Gesetz Ley Nº 919/96 und im Jahr 2003 durch das GesetzLey Nº 2.199/03 einige Artikel des Gesetzes Nº 904/81 der Gesellschaftsordnung der indigenen Gemeinschaften verändert.