Die ASCIM setzt sich zusammen aus mennonitischen Kirchengemeinden der Indigenen und der deutsch-sprechenden Gemeinschaften, Landwirtschaftssiedlungen der Indigenen und zivilen Vereinigungen. Laut Statut, setzt sich die Generalversammlung der ASCIM aus den Vertretern jeder Mitgliedergruppe zusammen:
a) Jeweils ein Vertreter von den Missionsorganisationen „Licht den Indianern“, ACOMEM, und „Menno Indianer Mission“, MIM (2 Mitglieder)
b) Der jeweilige Gemeindeleiter in Vertretung aller autonomen deutschsprachigen mennonitischen Gemeinden des zentralen Chaco (22 Mitglieder)
c) Jeweils eine Vertreterin der deutsch-sprachigen Frauenvereine der Chacokolonien: Nordmenno, Südmenno, Fernheim, Neuland (4 Mitglieder)
d) Jeweils ein Vertreter des Christlichen Dienstes der Kolonien Nordmenno, Südmenno, Fernheim, Neuland (4 Mitglieder):
e) Die Präsidenten der drei Chacokolonien Menno, Fernheim, Neuland (3 Mitglieder)
f) Jeweils ein Vertreter der landwirtschaftlichen Indigenen Siedlungen des Zentralen Chacos, die ein Kooperationsabkommen mit der ASCIM unterzeichnet haben (12 Mitglieder)
g) Jeweils ein Vertreter der autonomen evangelischen Kirchengemeinden der Indigenen des Zentralen Chacos (18 Mitglieder)
Diese Mitglieder versammeln sich in gewöhnlichen und außergewöhnlichen Mitgliederversammlungen. Es werden jährlich zwei gewöhnliche Mitgliederversammlungen abgehalten: die erste tagt während der ersten drei Monate nach Abschluss des Abrechnungsjahres, die zweite fällt auf einen passenden Tag in der zweiten Hälfte des Abrechnungsjahres.
Die gewöhnlichen Mitgliederversammlungen dienen folgenden Zwecken:
• Die Protokolle, Berichte, Pläne, das Inventar und die Abrechnungen des Exekutivkomitees zu diskutieren, anzunehmen oder abzulehnen.
• Die Mitglieder des Verwaltungsrates zu wählen
• Andere Punkte der Tagesordnung zu behandeln
Die außergewöhnlichen Mitgliederversammlungen dürfen zu irgendeiner Zeit vom Verwaltungsrat einberufen werden.