Es hat immer eine finanzielle Beratung in den Indigenen Siedlungen seitens der ASCIM gegeben. Bis zum Jahr 2011 wurde die Buchführung in drei Hauptbereichen gemacht: Siedlungsviehstation, Maschinenpark und Verwaltung. Im Jahr 2011 wurde eine Umstrukturierung vorgenommen. In den Siedlungen wurden Computer installiert und Indigene Mitarbeiter als Sekretäre angestellt. Ihre Aufgabe besteht darin, Belege für Ausgaben und Einnahmen in der Siedlung zu erstellen, alle Belege in die dafür erstellten Listen des jeweiligen Kontos einzutippen und die Ausgaben und Einnahmen der Aussaatkredite in den jeweiligen Dateien einzutippen. Einmal jährlich werden zusammen mit der Verwaltung der Siedlung, ein vorläufiger Kostenvoranschlag über die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben erarbeitet. Dann werden die vom Sekretär eingetippten Daten zusammengetragen und eine monatliche Aktualisierung des Kostenvoranschlags gemacht. Mit diesen Daten werden die Zusammenfassungen von jedem Semester an das Finanzministerium weitergeleitet. Auch zahlreiche bürokratische Arbeiten, die an das Finanzministerium geschickt werden müssen, sind dabei. Dank der Arbeit der Sekretäre wird die Buchführung heute in Aufsicht des Buchführungsberaters über Siedlungsviehstation, Maschinenpark, Verwaltung, Agrarwirtschaft, Warenhandel, Sonderkonten, Klinik und AMH gemacht.
Im Jahr 2014 gab es eine weitere größere Umstrukturierung in der Buchführung der Siedlungen, als das Finanzministerium das IRAGRO Gesetz in Kraft setzte. Es wurde die notwendige Software gekauft und eine digitale Vernetzung mit den Siedlungen eingerichtet, die den Zugriff auf den jeweiligen PCs der Siedlung und eine ständige Schulung der Sekretäre ermöglicht.