Verwaltungsform der zum Beratungsprogramm der ASCIM gehörenden indigenen Gemeinschaften
Die Verwaltungsform der zum Beratungsprogramm der ASCIM gehörenden indigenen Gemeinschaften ist grundsätzlich in einem Gemeinschaftsstatut vorgeschrieben. Demnach ist die Gemeinschaftsversammlung (Asamblea comunitaria) die höchste Autorität der Gemeinschaft. Zu der Versammlung gehören alle Männer und Frauen, die über 18 Jahre alt sind. In den Gemeinschaften sind laut den jeweiligen Statuten ordentliche Gemeinschaftsversammlungen durchzuführen, und zwar je nach Gemeinschaft eine oder zwei pro Jahr. Bei Bedarf können aber auch außerordentliche Gemeinschaftsversammlungen durchgeführt werden. Einberufen werden die Gemeinschaftsversammlungen vom Verwaltungsrat der Gemeinschaft (Consejo comunitario). Die Initiative zur Einberufung einer Versammlung kann jedoch auch von einer Gruppe von mindestens 10 Mitgliedern vorgeschlagen werden.
Der Verwaltungsrat seinerseits wird auf einer Gemeinschaftsversammlung gewählt und repräsentiert und leitet die Gemeinschaft zwischen den Gemeinschaftsversammlungen. Die Kandidaten, die für die Formierung des jeweiligen Verwaltungsrates zur Wahl stehen, werden nicht einheitlich bestimmt. Teils ist es so, dass jedes Dorf der Gemeinschaft einen Kandidaten präsentiert, teils schlagen Verwandtschaftsgruppen oder auch andere Gruppierungen die Kandidaten vor.
Wichtig ist, dass die Interessen aller Mitglieder einer Gemeinschaft durch die verschiedenen Verwaltungsratmitglieder (Consejales) im Verwaltungsrat der Gemeinschaft vertreten werden. Ist der Verwaltungsrat, der aus 7 bis 9 oder auch mehr Mitgliedern besteht, einmal gewählt, wählt er ein Mitglied aus seiner Mitte zum Präsidenten des Verwaltungsrates (Presidente del Consejo). Der Verwaltungsrat trifft sich einmal im Monat zu einer ordentlichen Sitzung und führt bei Bedarf auch außerordentliche Sitzungen durch.
Neben dem Präsidenten haben die Gemeinschaften aber auch einen Verwalter (Administrador) bzw. Oberschulzen, der in der Regel so wie die Verwaltungsratmitglieder von der Gemeinschaftsversammlung gewählt wird. Die Aufgabenbereiche der beiden sind nicht eindeutig festgeschrieben, aber grundsätzlich ist es wohl so, dass der Verwalter oder Oberschulze sich mehr um die institutionellen Angelegenheiten wie Verwaltungsbüro, Konsumladen, Gesundheitswesen, Erziehung, der gemeinschaftlichen Viehstation, dem Ackerbau und Maschinenpark kümmert und der Präsident mehr um die gemeinschaftlichen Angelegenheiten wie etwa das Schlichten von Streitigkeiten und die Wahrnehmung anderer Belange der Siedler.
In den Gemeinschaftsstatuten ist zum Teil vorgesehen, dass im Verwaltungsrat eine Aufgabenverteilung vorgenommen wird, so dass die einzelnen Verwaltungsratmitglieder für je einen Gemeinschaftsbereich verantwortlich sind. Allerdings gestaltet es sich schwierig, diese Arbeitsweise in die Tat umzusetzen.
Die allgemeinen Befugnisse und Funktionen eines Verwaltungsrates sind etwa die folgenden:
- Die Güter und die Dienstleistungen der Gemeinschaft verwalten.
- Als legaler Repräsentant der Gemeinschaft fungieren.
- Fragen der Mitglieder für die Präsentierung auf der Gemeinschaftsversammlung aufnehmen.
- Die Interessen der Gemeinschaft nach außen vertreten.
- Die Harmonie, die Gesundheit, die Vorbereitung der jungen Generation und die wirtschaftliche Produktion innerhalb der Gemeinschaft fördern.
- Die Einhaltung des Gemeinschaftsstatus und der Beschlüsse der Gemeinschaftsversammlungen überwachen.
- Gemeinschaftsversammlungen einberufen und für die Durchführung der einzelnen Dienstleistungen der Gemeinschaft Personal (Sekretär, Verkäufer, Gesundheitsförderer, Traktorist usw.) anstellen.
Da die Zusammenarbeit zwischen den Gemeinschaften und der ASCIM erfolgt heute auf der Grundlage von Abkommen (Convenios) und jährlichen Kostenvoranschlägen (Presupuestos). Eine bedeutende Aufgabe des Verwaltungsrates besteht darin, gemeinsam mit den entsprechenden Vertretern der ASCIM im Namen der Gemeinschaften über die Gestaltung und Finanzierung der Beratungs- und Gemeinschaftsarbeit innerhalb eines festgelegten Rahmens zu entscheiden.
Neben dem Verwaltungsrat, bzw. parallel zu diesem, kann es dann aber auch noch eine Nachbarschaftskommission (Comisión vecinal) geben, die die Beziehungen zur Munizipalität pflegt.