Das Finanzministerium hat den legalen Rahmen für die Steuerbefreiung der indigenen Gemeinschaften geschaffen, die mit der ASCIM kooperieren. Mittels Verhandlungen von Seiten indigener Führer, der ASCIM und dem Beratungsunternehmen D/Consult wurde es nach 4 jährigen Gesprächen möglich, eine Methode zu finden, damit 12 Gemeinschaften von den Steuern befreit werden, wie es das Gesetz 904/81 vorsieht. Die Anträge von weiteren 3 Gemeinschaften, die mit der ASCIM kooperieren, wurden verzögert, weil es administrative Wechsel in diesen Gemeinschaften gab.
In Bezug auf dieses Thema führte die ASCIM am Dienstag, den 27. März 2018, einen Informations- und Schulungstag mit Sekretären, Leitern und Verwaltungsräten der Gemeinschaften durch. Holando Penner, der Buchführungsberater der ASCIM, erklärte den geschichtlichen Hintergrund des Schulungstages. Laut dem paraguayischen Gesetz sind die indigenen Gemeinschaften von den Steuern befreit, aber es gab bisher keinerlei Dokumente, die diese Steuerbefreiung für die Begünstigten auch tatsächlich belegten, so dass es für diese unmöglich war, die Befreiung auch zu nutzen. Seit Einführung der Landwirtschaftssteuer IRAGRO im Jahr 2004 suchte die ASCIM gemeinsam mit D/Consult nach einer Methode, um die Steuerbefreiung für die indigenen Gemeinschaften auch wirklich erwirken zu können. Die Gespräche wurden sowohl mit dem Indigenen-Institut INDI als auch mit dem Steuersekretariat, SET, geführt. Ende 2017 wurde 12 indigenen Gemeinschaften, die mit der ASCIM kooperieren, die Steuerbefreiung zugesagt.
Anschließend an die Erklärungen des Buchführungsberaters der ASCIM, informierte Lic. Rendy Janz von D/Consult die Vertreter der indigenen Gemeinschaften über die verschiedenen Arten von Steuern in Paraguay, Ausnahmen und Befreiungen sowie auch über das von SET herausgegebene Schreiben, das die Gemeinschaften von den Steuerzahlungen an den Staat befreit. Die Reglementierung erlaubt es den indigenen Gemeinschaften, auf alle Verkäufe steuerfreie Rechnungsbelege auszustellen. In dem Fall, wo die Gemeinschaft entscheidet, den Verkauf der Produkte mit Einbeziehung der Mehrwertsteuer zu belegen, muss diese Gemeinschaft eine Buchführung nach international anerkannten Prinzipien führen, was eine viel kompliziertere und komplexere Buchführung verlangt, als sie bisher in den Gemeinschaften gehandhabt wurde.
In dem Austausch nach dem Kurzvortrag äußerten die Indigenen Vertreter ihre Zweifel, sprachen spezifische Fragen aus, um das Thema zu klären und besser zu verstehen. Sie zeigten sich dankbar für die Transparenz, mit der ASCIM die Steuerbefreiung handhabt und für die erhaltene Schulung. Die ASCIM bietet den Gemeinschaften auch an, weitere Informationen und Schulungen in den einzelnen Gemeinschaften durchzuführen.
In einem Interview erklärt der Buchführungsberater der ASCIM, Holando Penner, weitere Detaills.
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https://www.ascim.org/index.php/de/que-hacemos/dpto-agropecuario/noticias-2/item/213-steuerbefreiung-fuer-indigene-gemeinschaften#sigProId02d51ac451


