Grundlegend für die gesamte Beratungsarbeit der Landwirtschaftsabteilung der ASCIM und sowieso für die Indigenen Siedlungen, ist der Kostenvoranschlag. Dieser wird jährlich auf der Grundlage der geplanten Einnahmen und Ausgaben vom Verwaltungsrat der Siedlung in Zusammenarbeit mit den zuständigen Personen der Landwirtschaftsabteilung der ASCIM entwickelt.
Da der Kostenvoranschlag für die Gemeinschaft im Juni jeden Jahres von dem Verwaltungsrat unterschrieben wird, legt man viel Gewicht darauf, dass, falls Veränderungen in diesem Finanzplan vorgenommen werden, diese auch schriftlich festgelegt werden.