https://www.ascim.org/index.php/de/component/k2/item/60#sigProIdb6320997e7
Das Budget der ASCIM wird hauptsächlich aus zwei Quellen finanziert: den Beiträgen der Stiftung Tres Colonias und den eigenen Einnahmen aus selbsttragenden Programmen.
Die Stiftung Tres Colonias (FTC) ist eine Einrichtung, die von den Kolonien Chortitzer, Neuland und Fernheim sowie von den deutsch-mennonitischen Kirchen gebildet wird. Diese Institutionen überweisen die in der ordentlichen Versammlung vereinbarten Beiträge an die FTC, die sie wiederum an die ASCIM weiterleitet. Auf diese Weise ist die FTC, laut Budget für 2024, mit einem Gesamtbeitrag von 16.322.209.263 Gs, der Hauptsponsor der Arbeit der ASCIM.
Die selbsttragenden Programme generieren eigene Einnahmen auf folgende Weise:
a) Das Sanatorium der ASCIM in Yalve Sanga erhebt reduzierte Gebühren für die angebotenen Gesundheitsdienste. Die meisten Indigenen der Gemeinschaften mit Kooperationsvereinbarungen mit der ASCIM erhalten medizinische Betreuung durch die Ayuda Mutual Hospitalaria (AMH), die durch das Gesetz Nr. 3050/06 geregelt ist.
b) Die ASCIM verfügt über zwei eigene Bildungseinrichtungen, das CEA (Centro Educativo ASCIM) und die landwirtschaftliche Schule La Huerta. Die Schüler zahlen eine kleine Gebühr, die etwa 10 % der tatsächlichen Kosten dieser Einrichtungen und der Studentenwohnheime abdeckt.
c) Die landwirtschaftliche Schule La Huerta verfügt über eine eigene landwirtschaftliche und viehwirtschaftliche Produktion, die es den Schülern ermöglicht, praktische Erfahrungen zu sammeln und einen Großteil der Kosten der Einrichtung zu decken.
Weitere Einnahmequellen umfassen:
- Mitgliedsbeiträge der Mitglieder, die von der Generalversammlung festgelegt werden.
- Spenden von Institutionen und Einzelpersonen.
- Spenden von internationalen Organisationen.
- Finanzierung spezifischer Projekte durch nationale und internationale Organisationen.
Das Geschäftsjahr der ASCIM läuft vom 1. Januar bis zum 31. Dezember eines jeden Jahres. Am Ende des Geschäftsjahres wird ein Finanzbericht für das vorherige Jahr und ein Budget für das kommende Jahr erstellt, das der Generalversammlung zur Genehmigung vorgelegt wird.
Revisionskommission
Die Buchhaltung der ASCIM wird regelmäßig von der in der Satzung der Organisation festgelegten Revisionskommission überprüft. Diese Kommission besteht aus fünf Personen, die jährlich wie folgt ernannt werden:
- Ein Vertreter der Enhlet-Gruppe (der auch die Gruppen Sanapaná und Toba aufgrund ihrer sprachlichen Verwandtschaft: Maskoy vertritt).
- Ein Vertreter der Nivacle-Gruppe.
- Ein Vertreter jeder der drei mennonitischen Kolonien im zentralen Chaco (Chortitzer, Fernheim und Neuland).
Zu den Aufgaben und Pflichten der Revisionskommission gehören:
- Überprüfung der Buchhaltungsunterlagen und Dokumente der ASCIM am Ende jedes Geschäftsjahres.
- Überwachung der Geschäftsführung, der finanziellen Lage und des Vorhandenseins finanzieller Vermögenswerte.
- Sicherstellung, dass die Einnahmen und Ausgaben gemäß den gesetzlichen, satzungsgemäßen und regulatorischen Bestimmungen erfolgen.
- Sofortige Information des Verwaltungsrats über festgestellte Unregelmäßigkeiten.